Im Laufe der Jahre haben unsere Kunden uns einen Überblick verschafft, was die ersten Fragen zum Thema Bestattung sind. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein kontaktieren Sie uns bitte.
Ein passendes Erscheinungsbild auf einer Bestattung zeugt von Wertschätzung und Respekt. In unserer Kultur ist schwarze, konservative Kleidung die Norm. Wenn nicht schwarz, dann sollten auf jeden Fall dunkle Farben gewählt werden, lieber einfarbig statt Muster, möglichst wenig nackte Haut und besser Understatement als overdressed. Für den Fall, dass helle oder farbenfrohe Kleidung oder vielleicht sogar die „Vereinskleidung“ ausdrücklich gewünscht ist, sollte man diesem Wunsch möglichst entsprechen.
Als Hinterbliebener hat man die freie Bestatterwahl, es sei denn, die verstorbene Person hat per Bestattungsvorsorge ein Bestattungshaus ausgewählt und beauftragt. Jeder Bestatter kann auf allen deutschen Friedhöfen Bestattungen durchführen. Wichtig ist es, sich für einen seriösen und vertrauenswürdigen Bestatter zu entscheiden. Das findet man am besten bei einem persönlichen Gespräch vor Ort heraus. Für viele ist es angenehm, von einem regional ansässigen und traditionsreichen Bestattungshaus betreut zu werden.
Mit der Bestattungsvorsorge können eigene Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung im Voraus festgelegt und damit Angehörigen in einer emotional schwierigen Zeit Entscheidungen abgenommen werden. Durch die Abdeckung der Bestattungskosten zum Beispiel über ein Treuhandkonto werden die Angehörigen später finanziell entlastet. Zudem bietet ein entsprechender Vorsorgevertrag die Gewissheit, dass die individuellen Präferenzen und Wünsche für die Bestattung respektiert werden.
Als entfernter Bekannter ist ein großer Blumenkranz sicher übertrieben. Die Größe der Blumenarrangements sollte angemessen sein und die Gesamtdekoration am Ort der Trauerfeier nicht überfrachten. Trauergäste können selbst Blumen mitbringen oder einen Kranz oder ein Gesteck bei einem Floristen bestellen, die diese direkt an den Ort der Trauerfeier liefert. Wurde in der Traueranzeige ausdrücklich um eine Geldspende anstelle von Blumen gebeten, sollte diesem Wunsch nachgekommen werden.
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und bestimmt, wie das Erbe verteilt wird, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt: Erben erster Ordnung sind die direkten Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Erben zweiter Ordnung sind die Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen, Erben dritter Ordnung sind die Großeltern, Tanten und Onkel. Der überlebende Ehepartner erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung, solange es gemeinsame Kinder gibt.
Bestattungskosten variieren stark abhängig von individuellen Entscheidungen, der Wahl des Bestattungsortes, der Art der Bestattung und den gewählten Zusatzleistungen. Im Allgemeinen umfassen die Bestattungskosten folgende Positionen: Friedhofsgebühren, Bestattungsdienstleistungen (Überführung, Sarg/Urne, Trauerfeierorganisation, Bestattungsvorbereitungen), Trauerfeierkosten (Blumen, Trauerredner, Musik, Traueranzeigen/karten, Trauerkaffee), Grabgestaltung und Verwaltungsgebühren.
Gespendete Organe können schwer kranken Menschen eine zweite Chance auf ein gesundes Leben bieten. Die eigene Bereitschaft zur Organspende dokumentiert man am besten durch einen Organspendeausweis, den man bei sich trägt. Mit diesem lassen sich auch einzelne Organe von der Entnahme ausschließen. Organspenden werden nur nach dem unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen entnommen.
Mit einer Patientenverfügung lassen sich medizinische Entscheidungen für den Fall festlegen, dass man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu treffen (z. B. bei Koma). In dieser Verfügung können die eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Behandlungen und lebenserhaltender Maßnahmen festgehalten werden.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, jedoch ist in manchen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Sonderurlaub im Todesfall vorgesehen. Dabei variieren die Dauer und die Bedingungen von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Im Zweifel spricht man mit seinem Arbeitgeber, der in der Regel ein paar Sonderurlaubstage ermöglicht.
Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument, das für verschiedene Angelegenheiten wie Erbschaften und Versicherungsansprüche benötigt wird. Sie wird vom zuständigen Standesamt in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt, sofern alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen.
Beim Verfassen eines Testaments ist Folgendes wichtig: Es muss komplett handschriftlich verfasst werden, gute Lesbarkeit, Unterschrift, Ort und Datum sind unumgänglich. Das Testament sollte so aufbewahrt werden, dass es gefunden wird. Am besten hinterlegt man es beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht). Automatisch registriert ist ein Testament, wenn ein Notar es aufsetzt und beurkundet.
Es ist möglich, Verstorbene in eigener Kleidung zu bestatten. Das kann ein schöner Anzug oder das Lieblingskleid, aber auch der gemütliche Pyjama oder eine Uniform sein. Besonders wichtig ist die Kleiderwahl, wenn der Sarg noch einmal geöffnet wird. Eine Alternative ist der Talar, auch Totenhemd genannt, den alle Bestatter anbieten. Manche Talare wirken wie ein Anzug, andere wie ein Nachthemd. Wir sorgen dafür, dass die Verstorbenen ordentlich gekleidet ihre letzte Reise antreten und die Bestimmungen der Krematorien eingehalten werden.
Eine Einladung zum Trauerkaffee erhält man in der Regel vorher schriftlich durch den Trauerbrief. Manchmal wird sie auch noch persönlich vor oder nach der Trauerfeier ausgesprochen. Zeigen Sie Anteilnahme und nehmen Sie die Einladung an, vermeiden Sie jedoch ausschweifendes Essen und Trinken sowie zu langes Verweilen.
Eine Vorsorgeverfügung gilt in Deutschland nicht nur für medizinische Maßnahmen, sondern auch für andere Bereiche. So können mit ihr auch Vorstellungen zu rechtlichen Angelegenheiten festgelegt werden, z. B. zur Pflege im Alter. Sie ist besonders hilfreich, wenn eine Person aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen und zu äußern.
In der Todesanzeige werden wichtige Informationen wie Sterbedatum, Zeit und Ort der Trauerfeier sowie Kontaktdaten für Beileidsbekundungen bekannt gegeben. Normalerweise organisiert das Bestattungshaus die Todesanzeige, also die Gestaltung und Veröffentlichung in der jeweiligen Tageszeitung. Dies geschieht selbstverständlich in enger Absprache mit den Angehörigen und kann auf Wunsch auch von diesen selbst übernommen werden.