BESTATTUNGSVORSORGE.
SINN UND ZWECK.

Eine Bestattungsvorsorge verschafft Sicherheit: demjenigen, der sie abschließt, und denjenigen, die sich als Angehörige im Trauerfall mit nicht alltäglichen Entscheidungen konfrontiert sehen. Die Planung der eigenen Bestattung bedeutet Fürsorge für die Trauernden und Selbstbestimmung für einen selbst. Mit der Bestattungsvorsorge können Wünsche zur Trauerfeier und Bestattung festgelegt werden. Und die Angehörigen können sich in einer emotional belastenden Zeit sicher sein, ihre Liebsten wunschgemäß zu bestatten. Ein gutes Gefühl für beide Seiten. Hinzu kommt die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten. Frühzeitig werden Vorkehrungen getroffen, um die Familie vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen.

VERTRAGSINHALTE DER
BESTATTUNGSVORSORGE. 

Der Bestattungsvorsorgevertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Abschied nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Inhalte des Vertrages können sein:

Bestattungsart

Legen Sie fest, auf welche Art Sie bestattet werden möchten (Erd-, Feuer-, See- oder andere Bestattungsformen)

Trauerfeier

Traditionell, unkonventionell oder vielleicht sogar ganz ohne Trauerfeier? An welchem Ort und mit wie vielen Gästen?

Trauermusik

Wählen Sie die Musikstücke aus, die während der Zeremonie gespielt oder gesungen werden sollen.

Grabstätte

Bestimmen Sie Ihren letzten Ruheort. Das kann ein Familiengrab auf dem örtlichen Friedhof, eine Urnenwand oder ein Begräbniswald sein.

Wir bei Bestattungen Groß beraten Sie umfassend, unverbindlich und kostenlos zur Bestattungsvorsorge. Dafür vereinbaren Sie bitte einfach einen Beratungstermin mit uns. Übrigens können Sie zu Lebzeiten noch jederzeit Änderungen in Ihrem Vertrag vornehmen.

BESTATTUNGSVORSORGE.
DIE FINANZIERUNG.

Bereits seit 2004 zahlt die gesetzliche Krankenkasse kein Sterbegeld mehr für Hinterbliebene aus. Vorsorglich kümmern sich daher immer mehr Menschen im Rahmen der Bestattungsvorsorge um die finanzielle Absicherung ihrer Bestattung. Auf diese Weise können sie ihre Angehörigen entlasten und sicherstellen, dass bei der Bestattung ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden und bezahlbar sind. Zur Todesfallabsicherung bieten sich zwei Finanzierungsmodelle an.

FINANZIERUNGSMODELL
TREUHANDKONTO. 

Bei einem Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zahlt der Vorsorgende den für die Bestattung festgelegten Betrag auf ein Konto ein, über den erst mit der entsprechenden Sterbeurkunde verfügt werden kann. Ein Treuhandkonto können Sie ohne Gesundheitsprüfung bis ins hohe Alter abschließen. Die Bestattungskosten werden durch den Treuhandvertrag abgesichert. Das auf dem Treuhandkonto eingezahlte Geld ist zweckgebunden und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Ihr Geld ist sicher angelegt, denn es besteht eine Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital. Falls nicht alle Gelder für die Bestattung benötigt werden, können nicht beanspruchte Gelder ausgezahlt werden.

FINANZIERUNGSMODELL
STERBEGELDVERSICHERUNG. 

Die Sterbegeldversicherung orientiert sich beim monatlichen oder jährlichen Beitragssatz vornehmlich am Alter und den geplanten Bestattungskosten. Durch den frühzeitigen Abschluss des Vertrages profitieren Sie von niedrigen Beiträgen und Überschussleistungen. Sie können über mehrere Jahre hinweg die gewünschte Summe ansparen und dabei überschaubare Ratenbeiträge zahlen. Die Versicherung sichert die gewünschte Versicherungssumme ab und im Todesfall wird das angesparte Sterbegeld an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zudem ist das angelegte Geld für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen geschützt.

Im video schnell erklärt